Ab Juli 2018 gelten neue Emissionsvorgaben für Formaldehydbonus

Niedrigere Formaldehyd-Grenzwerte für Biogas BHKW

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat im letzten Herbst die Formaldehyd-Grenzwerte für den Emissionsminimierungsbonus, besser bekannt als Formaldehydbonus, angepasst. Diese Grenzwerte des LAI-Beschlusses sind nicht zu verwechseln mit den Formaldehyd-Grenzwerten aus der LAI Vollzugsempfehlung Formaldehyd aus Dezember 2015. Die dort beschriebenen Werte gelten für die allgemeine Betriebsgenehmigung von Verbrennungsmotoren, wie zum Beispiel Biogas-BHKW.

Welche Änderungen beinhalten die neuen Vorgaben zum Formaldehydbonus?
Um weiterhin den Emissionsminimierungsbonus zu erhalten, gelten ab dem 1. Juli 2018 die Grenzwerte des neuen LAI-Beschlusses Formaldehyd. Dadurch wird der Emissionswert von Formaldehyd auf 20mg/m³ abgesenkt. Die NOx Werte (Stickoxid) bleiben weiterhin bei 500mg/m³ und der CO (Kohlenstoffmonoxid) Grenzwert sinkt von 500 auf 300mg/m³. Um den Luftreinehaltbonus auch zukünftig zu erhalten, müssen die Motoren nun also einen niedrigeren Formaldehydwert erreichen. Gleichzeitig müssen aber auch die Werte für Stickoxid und die Kohlenstoffmonoxid eingehalten werden. Einmal im Jahr muss der Betreiber messen und bestätigen lassen, dass das BHKW diese Werte im Dauerbetrieb einhält. Zudem müssen Messunsicherheiten in den Grenzwert von 20mg/m³ mit eingerechnet werden.

Des Weiteren ist darauf zu achten, dass alle BHKW, die zur installierten Leistung zählen, den Grenzwert einhalten. Das bedeutet, dass die gesamte Prämie entfällt, wenn beispielsweise ein BHKW den Grenzwert einhält, aber ein anderes BHKW nicht.

Was besagt die Vollzugsempfehlung Formaldehyd?
Im Dezember 2015 hat die LAI die Vollzugsempfehlung Formaldehyd herausgegeben. Dieses Papier hat nichts mit den Grenzwerten für die Auszahlung des Formaldehydbonus zu tun. Vielmehr geht es um die allgemeine Betriebsgenehmigung für das BHKW. Insbesondere sind diese Werte für baurechtliche Biogasanlagen wichtig. Bis Februar diesen Jahres mussten viele Bestands-BHKW bereits einen Emissionswert von 30mg/m³ erreichen. Bestands-BHKW, die bislang schon unter 40mg/m³ Formaldehyd lagen, haben noch bis zum 5. Februar 2019 Zeit diesen Wert einzuhalten. Wer bis zum Stichtag diesen Wert nicht erreicht, riskiert die Stilllegung seines BHKW. Auch bei der Vollzugsempfehlung kommt es auf jedes einzelne BHKW an. Dabei ist zudem zu unterscheiden, ob das neue BHKW als Bestands- oder Neuanlage zählen. Neue BHKW müssen bereits ab sofort 30mg/m³ Formaldehyd einhalten. Neue BKHW, die ab dem 1. Januar 2020 in Betrieb gehen, müssen dann sogar 20mg Formaldehyd pro m³ erreichen.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn mein BHKW den Formaldehyd-Grenzwert nicht einhält?
Um den neuen Formaldehyd-Grenzwert zu erreichen, ist ein anderer oftmals größerer Oxidationskatalysator nötig. Je nach Bauweise kann es sein, dass man im Durchmesser beschränkt ist und dann die Tiefe verlängert werden muss, um eine Volumenvergrößerung zu erreichen. Daneben kann auch eine Investition in eine verbesserte Gasreinigung helfen. Zwar sorgt die Entschwefelung nicht für bessere Formaldehydwerte, aber die Lebensdauer des neuen Katalysators wird verlängert. Mittlerweile gibt es auch einige schwefeltolerante Technologien, dafür wird aber wiederum noch mehr Volumen benötigt.

Sogenannte SCR Katalysatoren werden derzeit für eine Nachrüstung nicht empfohlen. Zum einen, weil oftmals der Bauraum dafür fehlt, aber auch, weil bei der SCR Technik vorrangig die NOx Werte gesenkt werden. Dazu wird eine Harnstofflösung, zum Beispiel AdBlue als Reduktionsmittel benötigt. Wenn man sich ein neues BHKW anschafft, wird im Allgemeinen dazu geraten zumindest den Bauraum für eine SCR Nachrüstung einzuplanen. Bislang sind die Einzelheiten einer neuen TA Luft aber noch nicht bekannt. Voraussichtlich werden die NOx Grenzwerte dann aber niedriger als bisher sein und dann hilft ein SCR Katalysator, um die Richtlinien einzuhalten.

Egal für welche Technik man sich entscheidet. Aufgrund der niedrigeren Grenzwerte werden die Wechsel-Intervalle von Katalysatoren zukünftig noch kürzer sein.

Eine dritte Möglichkeit gibt es, wenn man mehrere BHKW in Betrieb hat und nur ein BHKW den neuen Formaldehyd-Wert nicht einhält. Je nach Anlagenkonzept kann man dieses BHKW entweder nachrüsten, verkaufen oder gegen ein neues BHKW ersetzen. Diese Möglichkeiten sollten aber genauestens monetär betrachtet werden. Vor allem, wenn man in der Flexibilitätsprämie ist und diese bei einem BHKW-Verkauf geringer ausfallen würde und man nur einen Teil durch den Formaldehydbonus kompensieren kann.

Fazit:
Anlagenbetreiber, die den Formaldehydbonus erhalten, müssen schnellstens handeln, damit sie bis zum 1. Juli die neuen Grenzwerte einhalten. Betreiber, die den Bonus nicht erhalten, haben noch bis zum 5. Februar des nächsten Jahres Zeit ihre Abgastechnik anzupassen. Die gängigste Lösung ist dabei der Wechsel des Ox-Katalysators.


Hintergrundwissen Formaldehydbonus
Bereits 1964 wurde die erste Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) festgesetzt, damals noch als Bestandteil der Gewerbeordnung. 2002 trat die vierte novellierte TA Luft in Kraft. Seitdem wurden strengere Emissionsanforderungen vor allem in Merkblättern (auch: BVT-Schlussfolgerungen) der Europäischen Kommission dokumentiert. Seit längerem wird bereits eine Novelle der TA Luft erwartet. In der Zwischenzeit hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) verschiedene Anpassungen beschlossen. Das LAI ist ein Gremium der einzelnen Umweltministerien der Bundesländer und tagt zwei Mal im Jahr zu dem Thema Immissionsschutz.

Aufgrund der nachgewiesenen krebserzeugenden Wirkung von Formaldehyd wurde im EEG 2009 erstmals der sogenannte Emissionsminimierungsbonus aufgenommen. Der Abschnitt im EEG besagt, dass ein Bonus in Höhe von 1 ct/kWh gewährt wird, wenn die entsprechenden Formaldehydwerte der TA Luft eingehalten und regelmäßig bestätigt werden. Dies gilt für immissionsschutzrechtliche Anlagen, die unter dem EEG 2009 in Betrieb gegangen ist. Bislang lag der Grenzwert bei 40mg/m³ Formaldehyd. Die Förderung der technischen Einrichtungen beschränkt sich auf maximal 500kW, also auf maximal 43.800,-Euro pro Biogasanlage.

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